Beiträge zur Basis-Rente sind im Rahmen von Höchstbeträgen bis zu jährlich 27.565 Euro pro Person steuerlich abzugsfähig (bei zusammen veranlagten Ehepartnern/Lebenspartnern 55.130 Euro).
Seit dem Jahr 2023 können 100 % der geleisteten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Damit entlastet die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger und verhindert auch künftig die sogenannte „Doppelbesteuerung“ der Renten. Die Versteuerung erfolgt erst später in der Rentenphase.
Besonders rentabel ist die Basis-Rente für Anleger mit einem aktuell hohen Steuersatz und einem wesentlich niedrigeren Steuersatz in der Rentenphase – also insbesondere für Selbständige sowie Angestellte mit einem hohen Einkommen.
Von Beginn an hat PS Finanz ausschließlich Investmentlösungen anstelle der allgemein stärker genutzten Versicherungsangebote empfohlen. Die Vorteile der Investment-lösungen liegen neben der höheren Flexibilität und den langfristig besseren Renditen vor allem auf der Kostenseite. Die Basis-Rente der DWS ist wie eine direkte Fondsanlage kalkuliert und damit wesentlich kostengünstiger als alle Versicherungsangebote am Markt.
Bei der DWS BasisRente erfolgt die Anlage nicht im Deckungsstock einer Versicherung, sondern komplett in Investmentfonds. Eine individuelle Portfoliozusammenstellung ist möglich. Es stehen aktuell nur DWS-Fonds zur Auswahl. Eine Ausweitung des Angebotes ist geplant.
Bei dem von PS Finanz genutzten DWS Modell gibt es keine Beitragsgarantie Die Höhe der späteren Rente ist abhängig von der Wertentwicklung der Fonds, in die investiert wird. Diese hängt maßgeblich ab vom Chancen-Risiko-Profil der investierten Fonds sowie der Entwicklung an den Kapitalmärkten. Es ist möglich, dass der Wert der investierten Fonds zwischenzeitlich oder dauerhaft an Wert verliert. Die Verlustwahrscheinlichkeit nimmt jedoch im Allgemeinen mit zunehmender Haltedauer ab.
Während die Ansparphase bei Fondslösungen sehr flexibel gestaltbar ist (flexible Beiträge, Zuzahlungen jederzeit möglich), ist die Rentenphase wie bei allen Basis-Renten unflexibel: Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge gibt es nur in Verbindung mit der Auszahlung als lebenslange Rente.
Bei der DWS-Lösung kann der Beginn der Auszahlungsphase (zw. dem 62. bis 85. Lebensjahr) jederzeit angepasst werden. Die Hinterbliebenenversorgung ist analog der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt. Alleinstehende, die Wert auf die Vererbbarkeit des angesparten Vermögens legen, können aus der Steuerersparnis die (geringen) Beiträge für eine Risikolebensversicherung finanzieren und somit indirekt die Vererbbarkeit – zumindest für einen sinnvollen Zeitraum – gestalten.
Das unabhängige Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat die „DWS BasisRente Komfort“ erneut im Juni 2023 mit „sehr gut“ bewertet.
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